Mietspiegel Göppingen

Ein Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den freifinanzierten Wohnraum wieder und möchte es transparent darstellen. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren. Der Mietspiegel ist auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Grundlage für eine Mietfestsetzung. 

Fortschreibung

Der Gemeinderat beschloss die Fortschreibung des Mietspiegels mit dem Mietindex des Landes Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Juli 2022 in Höhe von 4,1 Prozent, gültig bis 1. März 2025 als einfacher Mietspiegel. 

Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Göppingen erfolgte im Jahr 2021 und wurde von allen Interessenvertretern zum 8. März 2021 anerkannt. Dieser ist im Abstand von jeweils zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Die Stadt Göppingen hatte sich hierbei für die Indexmethode entschieden und mit der Fortschreibung Anfang Mai 2022 das „EMA-Institut für empirische Marktanalysen“ beauftragt. Das Ergebnis der Fortschreibung wurde Anfang Januar 2023 an die Interessenvertreter, das heißt dem Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen und Haus und Grund Göppingen, zur Stellungnahme und Anerkennung weitergereicht. Da nach Gesprächen mit dem Mieterbund und Haus und Grund keine Einigung erzielt werden konnte, muss der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Der Gemeinderat beschloss daher, den Mietspiegel mit dem Mietindex des Landes Baden-Württemberg fortzuschreiben. Die Erhöhung wird 4,1 Prozent betragen. Damit hätten die Mieten eine vertretbare Entwicklung, jedoch im Rahmen eines einfachen Mietspiegels. Alternativ hätte man den Mietspiegel mit dem Verbraucherpreisindex in Höhe von 11,6 % fortschreiben müssen, um den Status eines qualifizierten Mietspiegels zu erhalten.

Zum 1. März 2025 wird dann aber die nächste Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels erfolgen können. Der Auftrag hierzu wird bereits Ende 2023 ausgeschrieben und vergeben werden. In 2024 erfolgt dann die Datenerhebung zum Stichtag 1. Juli 2024 und anschließend die Auswertung.

Der Hauptzweck von qualifizierten Mietspiegeln liegt in der neutralen Ermittlung von Mietentgelten, die für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich bezahlt werden. Er dient folglich sowohl den Vermietern als auch den Mietern bzw. deren Interessensverbänden und auch den Gerichten, indem er eine Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt vermittelt. Die größte Wirkung entfaltet ein qualifizierter Mietspiegel im vorprozessualen Bereich, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Dabei hat der qualifizierte Mietspiegel aufgrund der Beweislastwirkung einen Vorteil.

Kosten/Leistung

Der aktuelle Mietspiegel ist kostenlos bei der Stadt Göppingen, Referat Steuern, Freihofstraße 46, erhältlich. Die Stadtverwaltung Göppingen steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen. Auskünfte zum Mietspiegel werden vom Mieterverein und Haus-/Wohnungs- und Grundeigentümerverein an ihre Mitglieder gegeben.