Sozialhilfe (Erstanträge)

Die Sozialhilfe ist das unterste soziale Netz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie greift nur dann ein, wenn ein Hilfesuchender nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Kräften zu bestreiten oder sich in einer besonderen Notlage wie Krankheit oder Behinderung befindet und auch aus den vorgelagerten Sicherungssystemen oder von anderen keine ausreichende Hilfe erhält.Träger der Sozialhilfe im Kreis Göppingen ist das Landratsamt Göppingen.

Wo kann ich meinen Antrag stellen?

  • Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales
  • oder direkt beim zuständigen Landratsamt Göppingen

Weitere Informationen sind erhältlich beim Sozialministerium Baden-Württemberg.

Kontakt

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55833
07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Poststr. 41
2.OG
73033 Göppingen

Beratungsstellen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung